(10.08.2010, 09:10) Nach vielen Klagen und Gegenklagen, hat Apple nun ein Vertriebsverbot des Galaxy Tab innerhalb der EU erwirkt. Ein Düsseldorfer Gericht entschied, dass Samsung sein Tablet in der EU nicht mehr zum Kauf anbieten darf. Apple beantragte vor knapp einem Monat eine Einstweilige Verfügung gegen Samsung.
Der Streit begann, als Apple behauptete, die Technologien und Designs der Galaxy-Produkte seien imitiert. Das iPhone und das iPad von Apple sollen Samsung als Vorlage für Smartphones und Tablets gedient haben. Apple hatte eine Einstweilige Verfügung angestrebt. Lediglich die Niederlande sind von dem Verkaufsverbot ausgenommen. Sollte sich Samsung nicht an das Verbot halten, droht dem Unternehmen eine Geldstrafe von 250.000 Euro und Haftstrafen.
Schon vor einer Woche kam ein Gericht in Australien zu einem ähnlichen Urteil. Dort wurde entschieden, dass Samsung den Verkauf seines Galaxy-Tabs 10.1 vorerst verschieben muss.
Kurz nach der Entscheidung des Gerichts meldet sich auch Samsung zu den Ereignissen zu Wort. Der PR Chef von Samsung Kim Titus stellt klar, dass diese Entscheidung keinen Einfluss auf die weiteren, noch laufenden Rechtsstreitigkeiten haben wird. Laut Titus soll die einstweilige Verfügung zudem ohne Anhörung von Samsung beschlossen worden sein.
Derzeit überziehen sich die Akteure im Mobilfunk-Markt gegenseitig mit Ideenklau-Klagen. Besonders gerne geklagt wird dabei das Google-Betriebssystem Android, mit dem auch Samsungs Galaxy-Serie läuft. Bereits im März hatte Apple auch den taiwanischen Hersteller HTC, einen großen Anbieter von Android-Geräten, mit dem Vorwurf von Patentverletzungen belangt. Android ist seit dem Q4 2010 die führende Plattform im Smartphone-Markt und könnte mit der Zeit auch zur Nummer eins im gesamten Handy-Geschäft werden.
Nach Einschätzung des deutschen Patent-Experten Florian Müller dürfte Apples Erfolg dazu führen, dass künftig noch mehr Handy-Patentstreitigkeiten in Europa und speziell in Deutschland ausgetragen werden. "In diesen Konflikten ist ganz entscheidend, wer zuerst eine Verfügung erwirken kann, und das ist in den USA sehr langwierig, selbst vor der Internationalen Handelskommission der USA." Bereits jetzt finde etwa die Hälfte aller europäischen Patentstreitigkeiten vor dem Landgericht Düsseldorf statt.
Hier der Text des Antrages von Apple.
[Update] Von Samsung Österreeich erhielten wir dazu das folgende Statement:
Wir, Samsung Electronics Austria/Slovenia sind über die Entscheidung des Gerichts enttäuscht und beabsichtigen unsere geistigen Eigentumsrechte umgehend mit den entsprechenden rechtlichen Schritten in Deutschland, sowie auch weltweit konsequent zu verteidigen.
Wir werden alle nötigen Maßnahmen setzen damit die innovativen Mobilkommunikationsgeräte von Samsung erhältlich bleiben.
Die Entscheidung des deutschen Gerichts hat keinen Einfluss auf andere Verfahren, die bei europäischen und anderen Gerichten eingeleitet wurden.
( )© Telekom-Presse
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Fotos: (c) Samsung
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