(9.9.2011, 11:50) Wie Beobachter schon während der Berufungsverhandlung am 25. August vermutet hatten, folgt das Gericht zur Gänze Apples Argumentation und verbietet weiter Verkauf und Bewerbung des Galaxy Tab 10.1 in Deutschland. Apple wirft bekanntlich dem südkoreanischen Konzern vor, mit dem Galaxy Tab 10.1 und offenbar auch mit allen anderen Tablets das iPad zu kopieren. In dem Düsseldorfer Verfahren ging es nur um das äußere Aussehen des Samsung-Tablets und um das bei der OHIM hinterlegte Community Design, nicht aber um Patente auf Software oder Technik.
Bereits während der mündlichen Verhandlung Ende August wurde deutlich, dass Apple das Verfahren in Düsseldorf gewinnen wird. Reuters meldete das sogar während der noch laufenden Verhandlung. Die Richterin verwarf Beweise auf „prior art“, also auf die vielen Tablets, die es bereits vor dem iPad gegeben hat, mit dem Hinweis, diese seien dicker gewesen. Unterschiede in der Größe und den Seitenverhältnissen zwischen iPad und dem Galaxy Tab 10.1 und dem am 2.9. verbotenen Tab 7.7 hielt sie aber für unbeachtlich.
Der weitere Weg
Samsung hat jetzt verschiedene Möglichkeiten, dieses Urteil zu bekämpfen: Entweder auf die Hauptsacheverhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf zu warten, Berufung beim OLG Düsseldorf einlegen und parallel zu dem zuständigen Gericht in Alicante gehen und dort das europäische Geschmacksmuster zu bekämpfen, wobei dieser Antrag schon eingereicht ist. Das Problem bei all diesen Schritten ist allerdings, dass das alles wahrscheinlich mindestens ein Jahr dauern wird. Apple ist es also gelungen mit Hilfe des Gerichtes und gestützt auf ein völlig lächerliches Designmuster Samsungs Tablets und wahrscheinlich auch die aller anderen Hersteller aus dem deutschen Markt auszuschließen.
Keine Begründungen für das Urteil
Eine Pressemitteilung des Landgerichtes zu dem Urteil gibt es hier zum Download.
Das Gericht verzichtet offenbar auf jegliche Begründung, warum so geurteilt wird. Es wird auch nichts dazu gesagt, warum die Sache völlig anders beurteilt wird als vom holländischen Gericht in Den Haag. Einzig zur Frage der Dringlichkeit wird noch Stellung genommen, allerdings auf eine geradezu lächerliche Weise. Aus der Webseite von Samsung sei nicht erkennbar gewesen, ob das dort abgebildete Tablet in den Verkauf gelange, das sei erst im natürlich später erschienenen Tesbericht eines Magazins klar geworden. Wieso das endgültige DEsign wichtig ist, wenn es ohnehin egal ist, wie groß das Tablet ist und welches Seitenverhältnisse es hat, wird offen gelassen.
Verkaufsverbot für Tablets in Deutschland
De facto bedeutet das ein Verkaufsverbot für alle Tablets aller Hersteller außer dem iPad. Denn das Community Design erfasst nicht nur alle Tablets von Samsung, sondern auch alle anderen am Markt befindlichen oder neu hinzu kommenden - und natürlich alle schon seit 1991 im Verkauf befindlichen. Apple kann daher mit Leichtigkeit beim Landgericht zu Düsseldorf gegen jedes Tablet eine einstweilige Verfügung erwirken, so Florian Müller im Foss Patents Blog.
Gegen die deutsch Firma Jay-tech wurde ebenfalls bereits eine einstweilige Verfügung erwirkt. Gegen Motorolas Xoom läuft ein normales Verfahren und mit dem Urteil gegen Samsung in der Tasche, kann Apple praktisch gegen jedes neue Tablet blitzschnell eine neue einstweilige Verfügung von dem Düsseldorfer Gericht erhalten.
Deutsche Kunden, die ein anderes als Apples Tablet haben möchten, können das aber mit Leichtigkeit in Salzburg oder im Wintereurlaub in Österreich kaufen. Natürlich ist das auch in allen anderen Ländern der EU möglich.
Das Geschmacksmuster
Hier nochmal die Skizze aus dem Community Design, auf Grund dessen die Richterin ihr Urteil fällt und darunter Apples Beschreibung des einmaligen Designs:

Hier Apples Beschreibung des einmaligen Designs des iPad:
(i) ein rechteckiges Produkt mit vier gleichmäßig abgerundeten Ecken
(ii) eine flache, klare Oberfläche, welche die Vorderseite des Produkts bedeckt
(iii) eine sichtbare Metalleinfassung um die flache, klare Oberfläche
(iv) ein Display, das unter der klaren Oberfläche zentriert ist
(v) unter der klaren Oberfläche deutliche, neutral gehaltene Begrenzungen auf allen Seiten des Displays und
(vi) wenn das Produkt eingeschaltet ist, farbige Icons innerhalb des Displays.
Die Skizzen und diese Beschreibung treffen auf alle Tablets seit dem ThinkPad aus dem Jahr 1991 zu, sowie auch auf alle modernen TV-Geräte und insbesonder auf die Smart TVs.
( )© Telekom-Presse
|
|
Fotos: (c) Samsung
|
Telekom-Presseon |
|