(26.9.2011, 14:40) Heute fand in Den Haag eine erste Verhandlungsrunde wegen Samsungs Antrag auf Verkaufsverbot gegen Apple statt. Samsung hatte vorige Woche einen Antrag auf eine Einstweilige Verfügung für ein Verkaufsverbot der iPhone und iPads bei Gericht in Den Haag, Holland, eingebracht. Geltend gemacht wurden vier Patente bezüglich 3G Technologie. Verboten werden soll der Verkauf von iPhone 3GS, iPhone 4, iPad 1, und iPad 2. Konkret geht es hierbei um die europäischen Patentnummern 1114528, 1478136, 118826 und 1097516.
Samsung fordert ein Verkaufsverbot gegen Apple und fünf Tochterfirmen, die offenbar auch für den Import in die gesamte EU zuständig sind. Es wurde auch beantragt, dass Apple alle schon an den Handel ausgelieferten Waren zurückrufen muss.
Bei der heutigen Verhandlung ging es primär darum, wie die von Samsung ins Treffen geführten Patente an Apple zu lizensieren seien, da sie grundlegende Methoden betreffen, die Teile der Standards sind. Solche Patente müssen unter so genannten FRAND-Konditionen lizensiert werden. FRAND steht für „fair, reasonable, and non-discriminatory“ – eine gute Erklärung findet sich hier.
Samsung warf Apple vor es abgelehnt zu haben, eine Lizenz vor die Patente zu erwerben und diese strukturell und bewusst zu verletzten. Samsung sei dagegen immer offen dafür gewesen Lizenzen für diese essenziellen Patente zu vergeben. Apple verteidigte sich zunächst damit, dass man Komponenten von Infineon und Intel kaufe und daher keine Patentgebühren an Samsung zu entrichten habe. Darauf meinte Samsung, es sei offensichtlich, dass sich Apple stur weigere Lizenzen zu bezahlen und daher sei ein Verkaufsverbot angemessen.
Apple wendete dagegen ein, dass Samsungs Technologie und Patente in den Chipsets von Intel enthalten seien. Samsung wies daraufhin, dass Apple insgesamt 10 Chiplieferanten habe. Zu seinen Lieferanten der Komponenten war Apple nicht bereit Auskunft zu geben und versuchte einen Rauchschleier zu legen.
Samsung hätte zwei Lizenzmöglichkeiten angeboten und zwar als Paket- oder Einzellösung. Aber Apple hätte sich auf verschiedene Arten gesperrt, wie etwa durch die Weigerung ein NDA (Non Disclosure Agreement) zu unterzeichnen. Apple wandte ein, dass es eine Lizenz unter französischem Recht habe, was Samsung aber als Wunschdenken zurückwies. Denn das sei nur die Erklärung bei der Standardisierungsorganisation ETSI, dass Samsung Lizenzen unter FRAND-Bedingungen zu vergeben bereit sei. Eine Einladung zur Lizensierung sei eben noch keine Lizenz, stellte Samsungs Anwalt pointiert fest.
Apple warf hingegen Samsung vor einen regelrechten Hinterhalt gelegt zu haben, indem es seine Patente geheim hielt und nun damit herausrückt. Samsung konterte darauf, dass Apple bereits 2007 eine Vereinbarung geschlossen haben sollte, für Holland eben ab 2008. Außerdem hätte man entsprechende Angebote für Lizenzen gemacht, die aber Apple im weiteren Prozessverlauf nun als nicht fair und vernünftig im Sinne des FRAND Gedankens bezeichnete.
Interessant war, wie sich Apples Argumentation änderte. Zuerst bestritt man überhaupt die Notwendigkeit eine Lizenz zu erwerben, da diese durch Intel und Infineon abgedeckt seien. Dann argumentierte man, man habe ohnehin eine Lizenz nach französischem Recht und zum Schluss zog man sich darauf zurück, Samsungs Lizenzbedingungen seien weder fair noch vernünftig gewesen.
In seinem Plädoyer wandte sich Apple dagegen, dass Patente, die essenziell für Standards seien, für ein Verbot verwendet werden. Außerdem hätte Samsung in verschiedenen Ländern verschiedene Patente und habe seine wichtigsten vor der ETSI versteckt. Intel sei der einzige Lieferant und die Verträge wurden bei Ausschluss der Öffentlichkeit besprochen. Es gäbe schon seit einem Jahr Gespräche mit Samsung, aber mit dem Galaxy Tab 10.1 hätte Samsung eine Linie überschritten und Apple hätte einschreiten müssen um die Urheberrechtsverletzung zu stoppen. Samsung hätte seine Lizenz auf Qualcomm übertragen um Apple auszuschließen, was aber bei Patenten die relevant für Standards sind, nicht erlaubt sei. Apple gab an, dass Samsung 2,4% des Chippreises pro Patent als Lizenzgebühr verlangt habe. Dabei sei Samsungs Beitrag zu den Standards vernachlässigbar, sie hätten praktisch nur bei der Fehlerbehebung geholfen. Und deshalb hätte Samsung seine Rechte verwirkt Ansprüche aus den Patenten abzuleiten.
Apple geht dann auch noch gegen die ETSI vor. Diese hätte die Standards möglichst frei von Patenten zu halten. Sie hätte auch sicherzustellen, dass die Mitglieder Patente rechtzeitig bekannt geben, die für die Standards relevant seien.
Apple führte weiter aus, dass man ohnehin einen Vertrag habe, denn der sei Pflicht für Samsung. Man habe sich lediglich noch nicht auf den Preis geeinigt. Unter französischem Recht, dem diese Vereinbarungen unterliegen, könne der Preis bei Scheitern der Verhandlungen gerichtlich festgelegt werden. Da noch immer verhandelt werde sei also ein Verkaufsverbot verfrüht, gegen die Regeln und Verpflichtungen. Apple schlug auch noch die Anhörung eines Experten über die ETSI vor, was der Richter aber ablehnte.
Apple sagt, Samsung habe seine Erfindungen in die Standards hinein reklamiert, aber seine Patente geheim gehalten. Man habe ein klares und komplettes Angebot gemacht, das Samsung aber ablehnte und habe unverhältnismäßige Lizenzen gefordert. Abschließend forderte Apple noch, das Gericht möge den Fall vertagen, bis die Verhandlungen abgeschlossen oder gescheitert seien.
Der Richter wird nun sein Urteil am 14. Oktober ab 14 Uhr bekannt geben. Es wird aber noch kein Urteil in der Sache sein, sondern lediglich darüber, ob und wie das Verfahren fortgesetzt wird.
Unser Bericht beruht auf den Tweets des holländischen Journalisten Andreas Udo de Haes aus dem Gerichtssaal. Hier sein Twitterkonto.
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