Die eingebrachten Nachbesserungen zum heutigen Nationalratsbeschluss der ISPA gehen nicht weit genug. Aus der Branche, von Datenschützern und der Opposition kommt heftige Kritik an dem verfassungsrechtlich bedenklichen Beschluss.
(28.4.2011, 22:10) Heute wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien der umstrittene Beschluss zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Kommunikationsdaten mit den Stimmen der ÖVP und der SPÖ beschlossen. Das Gesetz verpflichtet die Betreiber die Kommunikationsdaten von Telefon, Handy, E-Mail und Internet 6 Monate lang zu speichern. Staatsanwalt und Polizei haben teils ohne richterliche Kontrolle Zugriff.
Entsprechende Gesetze wurden von den Verfassungsgerichten in Rumänien, Deutschland und Tschechien bereits gekippt. Auch in Österreich gab es lange andauernden heftigen Widerstand gegen dieses Gesetz. „Dass entgegen aller Expertenempfehlungen die österreichische Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in dieser Form vom Plenum des Nationalrats angenommen wurde, ist nur schwer nachvollziehbar“, kommentiert Andreas Wildberger, Generalsekretär der ISPA, die Zustimmung des Nationalrats zur Implementierung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie.
Genereller Richtervorbehalt hätte Grundrechtsproblematik abgemildert
„Die eingebrachten Nachbesserungen sind zwar bemüht, gehen aber nicht weit genug“, so der Branchenvertreter der österreichischen Internetwirtschaft, „Besonders bedauerlich ist, dass der Richtervorbehalt beim Zugriff auf die Vorratsdaten nicht generell vorgesehen ist.“
Damit wäre die Verhältnismäßigkeit der Datenzugriffe von einem unabhängigen Organ geprüft worden. Das hätte die enorme Grundrechtsproblematik der Vorratsdatenspeicherung zumindest etwas abgemildert“, erklärt Wildberger.
Änderungen auf EU-Ebene müssen umgehend national implementiert werden
„Einziger Lichtblick ist, dass in einem Entschließungsantrag festgehalten wurde, etwaige Entschärfungen der Richtline durch die EU unmittelbar in die österreichische Rechtsordnung zu übernehmen“, schließt der ISPA Generalsekretär. Eine Überarbeitung des Gesetzes könnte daher infolge einer Richtlinienanpassung schon im Dezember notwendig werden.
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