(01. 02. 2012: 12:00) In der vom FBI eingebrachten 72 Seiten umfassenden Anklageschrift heißt es, dass die Ermittlungen bereits seit September 2005 laufen und die Untersuchungen das Unternehmen MegaUpload, die Schwesterfirma Megavideo.com und vor allem den mutmaßlichen Besitzer und Betreiber Kim Schmitz betreffen.
In der Anklageschrift enthalten sind auch Aufzeichnungen und Niederschriften von Skype-Gesprächen zwischen diversen MegaUpload Mitarbeitern aus den obersten Reihen der Führungsebene. Diese befürchteten, dass Kim Schmitz durch seine Unachtsamkeiten das Vermögen des Unternehmens in Gefahr bringen könnte.
Diese Dokumente reichten die US-Autoritäten bei Gericht, als Teil ihrer Anklageschrift in Neuseeland ein.
Unklar ist vor allem, wie das FBI Zugang zu Gesprächen von Kim Schmitz und seinen Top-Managern erhalten hat. In einer offiziellen Aussendung heißt es, dass diese Dokumente im Rahmen der an vielerorts durchgeführten Durchsuchungen und Razzien entdeckt und sichergestellt wurden.
Das widerspricht den Vermutungen, dass es einen Informanten in den Reihen der MegaUpload gegeben hat. Immerhin gab es über zwanzig Durchsuchungsbefehle in den USA und in acht weiteren Staaten, weswegen es durchaus plausibel erscheint, dass diese Protokolle im Rahmen der Ermittlungen entdeckt worden sein könnten.
Die vom FBI eingebrachten Skype-Chat-Protokolle aus dem Jahr 2007 scheinen aber doch auf einem anderen Weg in die Hände der Ermittler gelangt sein zu dürfen. So äußerte sich das Unternehmen Skype dazu, dass die Chat-Protokolle längstens 30 Tage gespeichert werden und auch nie eine Anfrage von Behörden kam, die Gespräche und Informationen auszuhändigen, was den Schluss zulässt, dass diese Gespräche auf andere Weise beschafft wurden.
CNET geht hierbei von einer Falschinformation durch das FBI aus, entweder um einen Informanten zu schützen, oder um, und das hält das Online-Magazin für durchaus realistischer, zu verschleiern, dass andere Methoden zum Einsatz kamen. CNET ist davon überzeugt, dass es den Ermittlungsbehörden gelungen ist, auf den Rechnern eines Verdächtigen bei MegaUpload eine Spionage-Software zu installieren, die jegliche Informationen weiter an das FBI leitete. Die sogenannte CIPAV-Software soll bereits seit 2007 aufgrund einer richterlichen Anordnung auf einem der Rechner eines Verdächtigen angebracht worden sein.
Außerdem habe das Portal Dokumente erhalten, in dem aufgrund des seit 2009 in Kraft getretenem Freedom of Information Act bereits mehrmals der FBI-Trojaner CIPAV zum Einsatz kam.
Auch in Deutschland soll es zur Verwendung ähnlicher Software bereits gekommen sein, die es möglich macht die Kamera und das Mikrofon am Rechner eines Verdächtigen zu aktivieren.
Die Anhörung über Auslieferung des deutschstämmigen Kim Schmitz an die Staaten beginnt am 22. Februar in Neuseeland. Der seit seinem Geburtstag inhaftierte Gründer und Betreiber von MegaUpload müsste eine Überstellung in die USA nicht befürchten, wäre er in seinem Heimatland gewesen, da Deutschland kein Abkommen mit den Vereinigten Staaten hat.