(19.12.2011: 19:00) Die Anwälte des Unternehmens finden sich in letzter Zeit häufiger vor Gericht ein. Nachdem heute bekannt wurde, dass der 2009 geschlossene Vertrag zwischen Mark Zuckerberg und Paul Ceglia, welcher dem ehemaligen Arbeitgeber des Facebook-Gründers einen Anteil von 84 Prozent zusichert, angeblich nun doch eine Fälschung ist, musste man in den vergangenen Tagen bei einem anderen Fall hingegen eine Niederlage hinnehmen.
Die von Facebook-Nutzern beim kalifornischen Bundesgericht eingebrachte Klage wirft dem Unternehmen vor, mit der Einführung der Sponsored Storys, die Persönlichkeitsrechte der Mitglieder zu verletzen. Die Anwälte des Unternehmens versuchten die Klage zurückweisen zu lassen und wurden letzten Freitag jäh abgeschmettert.
Gesponserte Meldungen sind bezahlte Anzeigen, die Facebook mit Profilfotos und –namen kombiniert. Meist erscheint auf der rechten Seite des sozialen Netzwerks eine Anzeige einer Firma, beziehungsweise eines Unternehmens, darüber steht dann zum Beispiel, dass das auch XY gefällt.
Dem Unternehmen wird vorgeworfen, dass es sich von den Nutzern keine Genehmigung zur Verwendung dieser Daten geholt hat. Hinzu kommt, dass es nicht ersichtlich sei, ob das Klicken auf den Gefällt mir-Button einer Kundenmeinung gleich komme und somit vom Anbieter ähnlich verwertet werden könne.
Grund für das kalifornische Gericht die Klage nicht abzuweisen war die Unklarheit darüber, ob es sich bei den gesponserten Meldungen tatsächlich wie von Facebook argumentiert, um einen informierenden Charakter handle, oder so wie von den Klägern eingebracht, um einen werbenden.
Der Zeitpunkt dieses Rechtsstreites könnte für Facebook unangenehmer nicht sein, denn wie bereits berichtet, ist für Frühjahr ein Börsengang mit einer Bewertung von 100 Milliarden US-Dollar angestrebt.