Ein Webdesigner fordert 84 Prozent des Social Network-Unternehmens ein. Mit einer Klage gegen Zuckerberg will er sich die vertraglich zugesicherten Anteile holen.
(Wien, 13.07.2010) Der Facebook-Gründer Mark Zuckerberg soll vor sieben Jahren mit dem Webdesigner Paul D. Ceglia einen Vertrag abgeschlossen haben, der dem Webdesigner einen Großteil des beliebten Social Networks zusichert. Nun klagt dieser sein Eigentum ein.
Zu Beginn
Als die erste Version von Facebook unter dem Namen "The Facebook" startete, wurden Ceglia neben der Entlohnung von 1000 Dollar für die Entwicklung und Gestaltung der Website ein Anteil von 50 Prozent am fertigen Produkt zugesichert. Zudem sollte der Webdesigner bis zur Fertigstellung der Website ein weiteres Prozent je Tag erhalten. Mit Stichtag zum 4. Februar 2004 wären das laut der Klage, die in Allegany County im US-Bundesstaat New York eingereicht wurde, in Summe 84 Prozent gewesen. Facebook reagiert indes mit Gelassenheit auf die Klage und meint, dass sie völlig gegenstandslos sei und man dagegen vorgehen wolle. Laut Berichten des Wall Street Journal ordnete der zuständige Richter Thomas Brown vorläufig an, dass Facebook bis auf Weiteres keine Kapitalanteile verkaufen darf.