(23. 01. 2012; 11:00) Auf der am Wochenende stattgefundenen Internetkonferenz DLD in München sprach Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, darüber, dass es längst an der Zeit ist, ein einheitliches Gesetz zu verabschieden, dass die Nutzer schützt und die übertriebene Bürokratie für Unternehmen erleichtert.
"Einzig wenn Nutzer ihre Daten geschützt wissen, vertrauen sie diese auch den Unternehmen an", sagte Reding auf der DLD-Konferenz vor den Führungskräften der Technik-Industrie in München.
Außerdem sprach sie darüber, dass es an der Zeit wäre, die seit 1995 bestehenden Datenschutzregeln für die EU grundlegend zu überarbeiten, da sie längst nicht mehr auf dem aktuellsten Stand sind. Laut der Justizkommissarin belaufen sich derzeit die Gerichtskosten für Unternehmen auf diesem Gebiet, auf jährlich mehr als 2,3 Milliarden Euro. Die Reform baue auf drei Zielen auf, nämlich die der Rechtssicherheit, der einfacheren Anwendung und der eindeutigen Regeln.
Ein weiterer Punkt der Reform sei es, dass es mehr Transparenz für den Nutzer zu geben hat. Dazu gehört es, dass mehr Informationen über die Verwendung, Weitergabe und Speicherdauer an die Nutzer gelangt.
Das Nutzerverhalten hat sich in den letzten Jahren rapide verändert. Die Entstehung und Verbreitung von sozialen Plattformen haben ihren Teil dazu beigetragen. Auch die Weiterentwicklung von Cloud-Computig, das Firmen ermöglicht, Informationen und Daten über Nutzer in verschiedenen Servern abzuspeichern und jederzeit wieder abrufen zu können, macht es Reding zufolge dringend notwendig an einer neuen Verordnung zu arbeiten. Vor allem soll man einen Anspruch darauf haben, Informationen über sich selbst löschen lassen zu können.
Die Verordnung der EU und ihren 27 Mitgliedsstaaten würde eine deutliche Stärkung der Aufsichtsbehörden mit sich bringen. Unternehmen wären dazu gezwungen, die zuständigen Behörden, bei gestohlenen oder fälschlich verwendeten Daten zu informieren.
Bei Verletzung eines Unternehmens der EU-Daten-Regeln sieht die Verordnung vor, Strafen bis zu 1 Prozent des weltweiten Umsatzes zu verhängen. Die Financial Times berichtete im Dezember noch von geplanten 5 Prozent der weltweiten Umsätze, an Bußgeld einzufordern. Anscheinend hat die EU diesen Vorschlag nochmal überdacht.
Am 25. Jänner wird der Entwurf der EU-Daten-Regeln diskutiert. Auch wenn der Entwurf mehrheitlich angenommen wird, dauert es sicherlich noch bis zwei, wenn nicht sogar noch drei Jahre, bis die Verordnung in Kraft tritt.
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