(Wien, 10.4.2010) Nachdem in Steyregg (Bezirk Urfahr-Umgebung) ein Pensionist mit einer Spitzhacke (war wohl eher ein Gartenheindl) in der Hand den Fahrer eines Google-Spezialkamera-Autos zum Verlassen seiner Siedlung überreden wollte, gehen die Diskussionen um Google und die Privatsphäre wieder hoch. Eh nix dabei und die Kriminalität ist dadurch nicht gestiegen, sagen die einen. Die Privatsphäre wird verletzt, wenn aus 2,50 Metern Höhe grundsätzlich alles und jedes mit Spezialkameras fotografiert wird, sagen die anderen. Die Kamerahöhe garantiere, dass über Gartenhecke und in Wohnzimmer fotografiert werden könne.
Als sich Alexander von Humboldt zu seiner Vermessung der Welt aufmachte, war die Privatsphäre vor seiner Neugier noch sicher. Und selbst wenn er von einer Leiter eine Skizze des Inneren meines Wohnzimmers gemacht hätte – es wäre nicht auf einen Klick der ganzen Welt verfügbar gewesen.
Dass es zumindest potenziell Probleme gibt, gibt Google zu. Man könne mit drei Mausklicks die Privatsphäre verletzende Bereiche entfernen lassen, so Google Pressesprecher Kay Oberbeck in der ZIB2 vom 9.4.2010. Und wer kein Internet habe, könne ja einen Brief schreiben, auf die Frage was eben jemand tut, der keinen Internetzugang hat.
Oberbeck deckt damit sehr schön die Struktur der generellen Vorgehensweise von Google auf. Auch beim Einscannen von urheberrechtlich geschützten Büchern ging man so vor. Zuerst wird eingescannt und via Internet verfügbar gemacht. Wenn einem Rechteinhaber das nicht passte, durfte er oder sie Einspruch erheben und Google zog das Buch dann zurück.
Es wird also grundsätzlich gesammelt und veröffentlicht, egal ob damit jemandes Rechte verletzt werden oder nicht. Wenn dem so ist, dann darf der Betroffene Einspruch erheben. Ich meine es sollte genau umgekehrt sein. Bei älteren Medien war die Vorgangsweise umgekehrt: Die Redaktion hatte sich vor der Veröffentlichung davon zu überzeugen, ob sie Rechte an Bild- und Textmaterial hat. Ich neige zur Ansicht, dass das auch für das Internet gelten sollte. Das heißt, grundsätzlich „Opt in" statt „Opt out". Bevor jemandes Daten gespeichert oder gar veröffentlicht werden, ist die Zustimmung einzuholen. Auf Websiten sollte standardmäßig „Stimme nicht zu“ angehakt sein um erst durch einen bewussten Akt des Users die Zustimmung zum Datensammeln zu erhalten.
Dass Unternehmen wie Google in vollen Umfang ausnutzen, was die gesetzliche Lage hergibt und zuständige Stellen wie die Datenschutzkommission genehmigen, verstehe ich noch. Mag sein, dass das Unterfangen ethisch bedenklich ist - das kommt auf den Standpunkt an. Die Datenschutzkommission, die dem Treiben wohlwollend zusieht, schützt offenbar mehr die Interessen der Datensammler, denn die der besammelten Bürger. Aber hauptsächlich liegt der Ball im Feld der Politik, die die Vorgaben zu machen hätte. Und hier erwarte ich mir eindeutig mehr Schutz der Privatsphäre und der Rechte des Einzelnen. Aus Gründen der Durchsetzbarkeit müsste das wohl auf der Ebene der EU passieren.
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