(25.8.2011, 09:45) Die jüngsten Patentverfahren in der Mobilfunkbranche werfen ein scharfes Schlaglicht auf die Unzulänglichkeit des Patentwesens in Europa. Google schätzt, dass in jedem Smartphone mittlerweile etwa 250.000 Erfindungen, Verfahren oder Methoden enthalten sind, für die Patente erteilt wurden. Für jedes dieser Patente Lizenzen zu erhalten würde Jahre dauern und ein Smartphone teurer als einen Ferrari machen.
Gestern hat ein holländisches Gericht über Patente und Geschmacksmuster (Community Designs) ein vernichtendes Urteil gefällt. Bekanntlich hatte Apple vor der Rechtbank 's-Gravenhage Samsung geklagt. Drei Patente hat das EPA (Europäisches Patentamt) vergeben, das allerdings keine EU-Behörde ist, sondern dort ist z. B. auch die Schweiz Mitgliedsstaat, sogar ein äußerst einflussreicher, wie mir Florian Müller in Google+ schreibt. Das vierte „Patent“, ein Geschmacksmuster oder Community Design läuft über das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante, eine EU-Behörde.
Von den 4 Patenten hat das Gericht 75% zurückgewiesen und nur ein einziges anerkannt. Allerdings kann diese Anerkennung des Patentes, das eigentlich ein in Europa unzulässiges Software Patent ist, noch immer gekippt werden. Das gestrige Urteil erging in einem Provisoralverfahren, bei dem es um eine einstweilige Verfügung ging.
Dass umgekehrt Apple im ordentlichen Verfahren noch erfolgreich sein kann, ist wenig wahrscheinlich, da der Richter einige Begründungen mit "prior art" – und somit mangelnder Neuheit und Innovation – angeführt hatte, warum er die beiden Patente nicht anerkennt.
Das Community Design, auf das sich Apples Klage und das Düsseldorfer Urteil stützen, hat er förmlich zerfetzt. Er lehnte es gleich aus drei Gründen ab:
- Es gäbe mehr als hundert gleich aussehende Vorläufer, wovon er einige benannte,
- Form bestimme die Funktion und wie zum Teufel solle denn Samsung ein Tablet machen, wenn nicht viereckig
- und das Design des iPad sei so minimalistisch, dass es grundsätzlich schwer sei, schützenswerte Merkmale herauszuarbeiten.
Das Problem mit dem Patentwesen
Auf meine Anmerkung, dass offenbar das europäische Patentsystem - das der EU und das der EU-Plus - wirklich nicht mehr geeignet sei Rechtssicherheit herzustellen und vor allem Innovation zu fördern, antwortete Patentrechtsexperte und Berater Florian Müller in einem Kommentar auf Google+: „Bei den Gemeinschaftsgeschmacksmustern ist wohl ohnehin nur eine formale Prüfung vorgesehen. Eine inhaltliche Prüfung erfolgt zwar bei technischen Patenten durch das EPA, aber mit 10-15 Stunden Prüfaufwand verteilt über mehrere Jahre findet man keine prior art außerhalb der Patentdatenbanken (Veröffentlichungen von Texten und Software), und oft nicht mal innerhalb der Patentdatenbanken, weil im IT-Bereich nicht so einfach wie im Pharmasektor eine Eingrenzung relevanter Patente durch Stichwortsuche erfolgen kann.“
Und Müller weiter über die massiven Probleme im Patentwesen: „Das Patentwesen hat von vornherein eine gewaltige eingebaute Fehlerquote, und in der Tat ist es dann das Problem derer, die sich verteidigen müssen, die Ungültigkeit eines Patentes nachzuweisen. Der Patentprüfer selbst hat ohnehin kaum eine Wahl. Die Spitzen der Patentämter machen massiven Druck, möglichst schnell möglichst viele Patenterteilungen rauszuhauen, und wenn der Patentprüfer bei etwas zaudert, macht ihm der Patentanwalt des Anmelders Druck, während diejenigen, die es später ausbaden müssen, zum betreffenden Zeitpunkt (Prüfung) ja noch kein Interesse daran haben, die Patenterteilung zu verhindern. Bei so vielen Erteilungen (sechsstellige Zahl pro Jahr) kann man auch nicht prophylaktisch jede Patentanmeldung attackieren.“
Das Problem mit den Gerichten
Dazu kommt noch das Problem der Ausgestaltung der Provisoralverfahren in Europa, bei denen es um einstweilige Verfügungen geht. Formal war das Düsseldorfer Landgericht im Recht, als es ohne weitere Anhörung das Galaxy Tab 10.1 mit einem Verkaufsverbot belegte. Aber da dies immense wirtschaftliche Folgen hat und auch direkt einer großen Zahl von Konsumenten schadet, ist es höchste Zeit dieses Verfahren zu reformieren.
In den USA ist auch für eine einstweilige Verfügung eine wesentlich bessere Begründung nötig und die Parteien müssen gehört werden. Auch hat das Gericht abzuwägen, ob dadurch öffentliche Interessen beeinträchtigt sind. Und dann darf das Gericht möglicherweise auch nur Zahlungen verhängen, aber nicht ein Produkt gänzlich vom Markt nehmen.
Experten wie Florian Müller fordern hier ebenfalls dringend eine Reform, da die gegenwärtige Vorgangsweise der europäischen Wirtschaft schadet und Innovation beeinträchtigt und verhindert.
( )© Telekom-Presse
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