Das von Apple angestrengte Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1 wurde nun vom Gericht aufgehoben. In Deutschland ist der Vertrieb allerdings weiterhin untersagt, so das Landgericht Düsseldorf.
(16.8.2011, 19:30) Wie schon gestern berichtet hatten deutsche Rechtsexperten die Zuständigkeit des Landgerichtes Düsseldorf für ein europaweites Vertriebsverbot des Tablets von Samsung massiv angezweifelt. Das Gericht sieht das nun offenbar ebenso und hat daher sein Urteil großteils aufgehoben, nämlich die Gültigkeit für alle anderen EU-Staaten außer Kraft gesetzt.
Dazu gibt es auch schon eine erste Stellungnahme von Samsung Österreich: „Samsung Electronics Austria zeigt sich über die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf die europaweite, einstweilige Verfügung gegen das Samsung GALAXY Tab 10.1. außer Kraft zu setzen erfreut. Wir tun alles was in unserer Macht steht, unsere Mobilgeräte weiterhin auf den Markt zu bringen und somit Konsumenten eine größere Auswahl an innovativen Produkten zu bieten. Wir freuen uns auf die Gelegenheit, unsere geistigen Eigentumsrechte bei der für den 25. August angesetzten mündlichen Verhandlung geltend zu machen.“
Die Aufhebung des Urteils für alle Länder außer Deutschland ist die erste Reaktion des Gerichts auf den Widerspruch von Samsung. Auch wenn in Deutschland weiterhin die einstweilige Verfügung von Apple gilt, ist das Gerät allerdings im Verkauf voll verfügbar. Auch in Österreich wäre der Spruch des Gerichts wirkungslos geblieben, da schon vor dem Urteil der gesamte Vertriebskanal mit einer ausreichenden Stückzahl für einige Zeit ausgestattet war.
Der Punkt ist: Samsung stellte in seinem Widerspruch klar, dass das Landgericht Düsseldorf nicht für einen EU-weiten Vertriebsstopp zuständig sei. Da Samsung seinen Firmensitz außerhalb der EU habe, sei das Urteil der Düsseldorfer nur für Deutschland rechtsbindend. Die rechtlichen Zuständigkeiten sind indes unklar. Zum einen scheint nicht geklärt, ob ein EU-Gericht überhaupt befugt ist, zum anderen ist nicht klar, wie die Situation bei Samsung als Unternehmen außerhalb der EU ist.
Apple hat am Landgericht Düsseldorf am 4. August eine Einstweilige Verfügung gegen Samsung beantragt, der am 9. August trotz hinterlegtem Schutzbrief von Samsung ohne Anhörung Samsungs stattgegeben worden war. Gestützt war der Antrag auf ein bei der europäischen Patentbehörde OHIM registriertes Geschmacksmuster von Apple, der allerdings bereits das im Jahr 1992 erschienene TinkPad von IBM ebenfalls erfasst hätte.
Die holländische Computerwelt deckte auch auf, dass bei dem Foto, das für den direkten Vergleich in der Gerichtseingabe verwendet worden war, das Seitenverhältnis per Photoshop verändert worden war, um die das Tab 10.1 mehr an das iPad anzugleichen. Auch das Samsung Logo war einer Retusche zum Opfer gefallen.
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