Apple vs Samsung: Verwirrung um Prozess in Düsseldorf

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Apple vs Samsung: Prozess in Düsseldorf [Update: Verkaufsverbot bleibt bis Urteil am 9.9.]

 
(c) Samsung
 

Nach einem höchst eigenartigen Prozess mit einer offenbar voreingenommen Richterin, die an Argumenten nicht interessiert war, bleibt das Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 bis zu einem Urteil am 9. September aufrecht. Ein erstaunlicher Widerspruch zu dem gestrigen Urteil in Holland.

 

(25.8.2011, 14:45) Eine Meldung von Reuters trat offenbar eine Lawine los. Die Nachrichtenagentur hatte berichtet, dass das Gericht beschlossen habe das Verkaufsverbot aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig argumentieren aber noch die Anwälte der Parteien teils sehr heftig vor der Vorsitzenden Richterin Johanna Brückner-Hofmann.

Die Meldung von Reuters haben in der Zwischenzeit eine Reihe weiterer Medien wie etwa Chip, Spiegel oder Tageschau übernommen. Allerdings ist aus den Tweets aus dem Gerichtssaal deutlich zu entnehmen, dass die Richterin offenbar völlig voreingenommen ist und ihr Urteil daher nicht aufheben wird. Möglicherweise hatte Reuters ja auch schon vorab einen Hinweis auf das Ergebnis.

Patentexperte Florian Müller geht in einem Tweet sogar so weit, sich von dem dubiosen Verfahren zu distanzieren: „Als gebürtiger und hier wohnender Deutscher möchte ich mich klar von dem IP (Anm: intellectuell property) Extremismus distanzieren, den ein spezielles Gericht in meinem Land verfolgt."

Was bisher geschah:

Wir verfolgen seit 10 Uhr den Prozess vor dem Langericht Düsseldorf an Hand der Tweets von Andreas Udo de Haes und von @LSAwesome.

Zuerst wurde die Frage behandelt, für welches Gebiet die Entscheidung gilt. Obwohl das Thema nun schon seit rund zwei Wochen am Tisch der Richterin ist, hat sie sich nicht wirklich schlau gemacht fragt die Anwälte um deren Meinung.

Dann folgt ein rund 45-minütiges Plädoyer der Vorsitzenden Richterin Johanna Brückner-Hofmann, in dem sie ihre Entscheidung verteidigt. Offenbar fühlt sie sich einerseits durch die mediale Aufmerksamkeit und andererseits durch das in eine konträre Richtung gegangene gestrige Urteil des holländischen Gerichtes unter Druck gesetzt.

Zu der Verfälschung des Bildmaterials in der Klage von Apple, meint sie, die Fotos seien früher verfügbar gewesen und Apple hätte sich halt geirrt. Von Bedeutung könnte noch werden, dass Apple seine Klage in Holland früher einreichte als in Deutschland. Damit müsse keine Dringlichkeit mehr gegeben sein, was einen einfachen Ausweg für das Gericht eröffne, wie Florian Müller meinte.

Die Anwälte von Samsung verteilten eine übersetzte Version des gestrigen Urteils von Richter Brinkmann aus Den Haag. Sie wiesen darauf hin, dass dies bereits ein Urteil über das fragliche Community Design sei, das auch für Deutschland gültig sein müsste.

Die Richterin diskutierte „prior art“ wie etwa das Knight Ridder, fand aber im Gegensatz zu holländischen Richter keine Ähnlichkeit. Samsung begründete seinen Widerspruch nicht nur mit der Ungültigkeit des Community Designs mangels Neuheit und „prior art“, sondern wies auch auf die Unterschiede in Design und Ästethik des Tab hin. Wo es ähnlich sei, sei das auf praktische Notwendigkeiten zurückzuführen – Form folgt der Funktion.

Samsung bringt vor, dass der informierte Nutzer eben auf Details achte und daher die generelle Ausführung der Geschmacksmusterrichtline eben nicht ausreiche. Bei der Vorderseite habe man ohnehin keinen großen Gestaltungsspielraum. Ein Display – fertig. Einen großen Gestaltungsspielraum habe man nur bezüglich der Rückseite und der Seitenlinie – und hier liegen eben die Unterschiede. Der informierte Nutzer achtet ohnehin auf Details.

Seitenverhältnis: Ist deutlich anders als von Apple durch die “bedauerlicherweise falschen Bilder” impliziert und für den informierten Nutzer auch wichtig.

Apple meinte der dreifarbige Rand beim HP PC1000 sei egal – und gleichzeitig bestanden sie darauf, dass der zweifarbige Rand beim Samsung Galaxy Tab 10.1 nicht relevant sei.

Apple bringt vor, dass der Vergleich mit dem HP TC 1000 Tablet irrelevant sei, dies sei keine “prior art”, da das Produkt einen anderen Eindruck mache, weil es dicker, schwerer und schlichtweg “alt” sei.

Samsung führt auch an, dass Apple das Knight Ridder Design genau kannte, da man bei dem Projekt dabei war.

Einen heftigen Schlagabtausch gab es zwischen den Anwälten über die verfälschten Bilder. Samsung warf Apple Fälschungen in insgesamt 27 Fällen vor, die alle dazu dienen sollten die Ähnlichkeit mit dem iPad zu unterstreichen. Für die offensichtlich stark voreingenommene Richterin ist das nur ein bedauerlicher aber sonst unbedeutender Irrtum.

Samsung besteht darauf, dass die korrekten Bilder in der Ankündigung bereits ab 6. Juni auf  samsung.de/ zu finden gewesen sei. Damit sei auch der Zeitraum für die Einbringung des Antrages auf eine einstweilige Verfügung verstrichen gewesen. Apple führt dagegen tatsächlich an, dass Chip erst später darüber berichtet hätte.

15:10 - Florian Müller schätzt die Chancen für Samsung mittlerweile als sehr schlecht ein, da die Richterin nicht auf Argumente hören "will".

15:16 - Der Streit über Formen und Seitenverhältnisse, sowie wann welche Fotos erschienen oder verändert wurden geht heftig weiter. Es wird darum gestritten, wann, welche Bilder auf der Internetseite waren. Wann war es für Apple absehbar, wie das finale Produkt aussehen würde, wann standen entsprechende Bilder Online, waren es nur Animationen? Und die Richterin stellt fest, es gehe nicht um Schatten oder sonstige Behübschungen, sondern um genaue Größen und Seitenverhältnisse. Touché!

15:50 Apple forderte die Aufnahme der Seitenansicht in den Antrag und die Aufrechterhaltung der einstweiligen Verfügung. Das Gericht zog sich zur Beratung zurück und bittet anschließend Apple um genauere Wortwahl bei den Anträgen.

15:55 Apple will nun den Antrag hilfsweise auf das Wettbewerbsrecht stützen, die Richterin aber nicht.

15: 56 Apples Anträge sind durch. Das Verkaufsverbot bleibt aufrecht, ein Urteil soll erst am 9. September ergehen. Samsung beantragte noch eine frühere Entscheidung oder eine Einstellung der Vollziehung. Die Kammer werde das prüfen.

Das Düsseldorfer Langericht hat offenbar nicht zu Unrecht auch international einen katastrophalen Ruf.

Nach eine interessante Seitenbemerkung - die Vizepräsidentin der EU-Kommission und für die digitale Agenda der EU zuständige Kommissarion Neelie Kroes, verfolgt die Verhandlungen um Patente genau, wie sie twitterte:

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Reaktionen auf diesen Artikel



grummel, 25.08.2011
Pfui Apple
Was haben denn die Deutschen für Gerichte? Forbes hat schon recht. Mit dem Urteil fördern sie den Gerichtstourismus
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Fotos: (c) Samsung
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