(10.8.2011, 15:15) Die Wogen nach dem Entscheid des deutschen Landgerichtes zu Düsseldorf gehen nach wie vor hoch. In Kommentaren zu den Artikeln finden sich überwiegend negative Stimmung gegen Apple. In Großbritannien geht es sogar so weit, dass wieder Anti-EU Stimmung gemacht wird, da sich ein völlig unsinniges deutsches Urteil auch auf England auswirkt.
In Großbritannien ist das Samsung Galaxy Tab 10.1 seit knapp einer Woche auf den Markt und hat sich dort, sehr zum Ärger von Apple, zum Verkaufsschlager entwickelt, wie britische Medien vermelden. In Österreich ist es offiziell noch nicht erschienen und sollte ab 17. August 2011 lieferbar sein. Bei T-Mobile und A1 konnte das Tablet bereits ab Mitte Juli 2011 erworben bzw vorbestellt werden.
Bei der Berichterstattung über die Klage wird vielfach fälschlich als Ursache die Verletzung technischer Patente genannt. Das stimmt jedoch nicht. Die Klage befasst sich mit dem Geschmacksmuster des iPad, das heißt, mit seinem Design und Aussehen (flach, viereckig, runde Kanten etc).
In der Klagserzählung findet sich auf Seite 14 auch ein Absatz darüber, dass eine entsprechende Klage auch gegen Motorola und die Jay-tech GmbH beim Landgericht Düsseldorf anhängig sei.
Nach Einschätzung des deutschen Patent-Experten Florian Müller dürfte Apples Erfolg dazu führen, dass künftig noch mehr Handy-Patentstreitigkeiten in Europa und speziell in Deutschland ausgetragen werden. "In diesen Konflikten ist ganz entscheidend, wer zuerst eine Verfügung erwirken kann, und das ist in den USA sehr langwierig, selbst vor der Internationalen Handelskommission der USA." Bereits jetzt finde etwa die Hälfte aller europäischen Patentstreitigkeiten vor dem Landgericht Düsseldorf statt. Florian Müllers Foss Patents Blog ist eine der zentralen Wissensquellen in Patentrechtsfragen.
Hier die Passage von Seite 14 aus Apples Klage gegen Samsung:
Dabei ist festzuhalten, dass die Antragstellerin Maßnahmen ergriffen hat und auch zukünftig ergreifen wird, um die Exklusivität des Produkts und ihre gewerblichen Schutzrechte zu wahren, soweit es um Produkte geht, die die Rechte der Antragstellerin verletzen. So hat die Antragstellerin z.B. bereits ein Verfahren gegen Motorola eingeleitet in Bezug auf das Design des Xoom Produktes … , und zwar beim Landgericht Düsseldorf. Des Weiteren hat die Antragstellerin eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Düsseldorf gegen die Jay-tech GmbH erwirkt, welche ebenfalls das iPad kopiert hatte (Aktenzeichen 14c064/11).
Hier übrigens ein Tablet, das gemäß der Design-Registrierung durch die OHIM ebenfalls verboten werden müsste – das Stylistic von Fujitsu Siemens, über das wir im Jahr 2004 berichteten. Rechts daneben die Skizze aus Apples Design Registrierung.


Eine weitere Stellungnahme von Samsung erwarten wir übrigens noch heute.
( )© Telekom-Presse
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